Folgebelehrung nach §43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Gemäß §43 Abs. 4 Infektionsschutzgesetz müssen Mitarbeiter, die mit leicht verderblichen Lebensmitteln oder entsprechenden Bedarfsgegenständen umgehen bzw. in Küchen tätig sind, Belehrungen durchführen. Dadurch soll die Übertragung von Infektionserregern vom Menschen auf Lebensmittel verhindert und die Lebensmittel- und Rechtssicherheit gesteigert werden.

Bitte schaut euch das Video an und ladet euch dann das PDF mit der Belehrung durch klicken des Buttons herunter. Lest es aufmerksam durch, füllt das Formular am Ende des PDFs aus, druckt es aus und unterschreibt es. Danach könnt Ihr uns das ganze eingescannt als PDF an info@v-quadrat.net oder per Post an: V-QUADRAT | Görlitzer Str. 15 | 68809 Neulußheim schicken.